Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stellt sich die Frage, inwiefern sich Vladimir Putin vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen des Tatbestands der Aggression, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechens und sogar Genozids verantworten muss. In unserem Talk zweier Juristen geht es um eine rechtliche Einordnung und die Frage, ob dies rechtlich – und faktisch – möglich ist.