Hochschulen haben neben ihrer Lehr- und Forschungsfunktion eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Trotzdem erlauben die meisten Hochschulen transidenten Studierenden nicht die Verwendung ihres Wunschvornamens. Dabei gibt es für die Hochschulen keinerlei rechtliche Einschränkungen, in Hochschulangelegenheiten den Wunschnamen zu führen: sowohl in der alltäglichen Verwendung der IT-Systeme als auch auf Zeugnissen. Fünf Bereiche, in denen ein Wandel erforderlich ist: Rechtliches, gesellschaftliches Selbstverständnis, Kommunikation, Organisation, Infrastruktur.